Neues zur Ripple Sammelklage: zittern geht weiter, Gericht hat Ripples Antrag zur Abweisung der Klage abgewiesen

27.02.2020 538 mal gelesen 0 Kommentare Google-News

Wie wir berichtet haben, kämpft Ripple seit schon langer Zeit gegen eine Sammelklage. Zum Jahresende 2019 reichte das Unternehmen einen Antrag auf Abweisung dieser Klage ein, der jedoch von der zuständigen Richterin des US-Bezirksgerichts Nordkalifornien abgelehnt wurde. Für das Unternehmen bedeutet das jetzt, dass die Sammelklage weiter fortgesetzt wird und XRP weiterhin der Gefahr gegenübersteht, als Wertpapier eingestuft zu werden.

Das Zittern rund um XRP geht weiter

Vor zwei Jahren in etwa stellten sich verärgerte Investoren gegen Ripple auf. Die derzeit laufende Klage ist eine konsolidierte Klage, die von Vladi Zakinov, Avner Greenwald und David Oconer eingereicht wurde.

Der Investor Bradley Sostack wurde allerdings zum Hauptkläger ernannt. Die Kläger behaupten, die angeklagten (Ripple, XRP II-Tochter und CEO Brad Garlinghouse) hätten die Anleger in die Irre geführt und ihnen XRP als nicht registriertes Wertpapier verkauft. Sie fordern die Angeklagten auf, sie für die entstandenen Verluste zu entschädigen. Ripple reichte seinen endgültigen Antrag auf Abweidung der Klage Anfang Dezember letzten Jahres ein und machte geltend, die Kläger hätten die Klage gemäß dem Ruhegesetz etwas zu spät eingereicht. Richterin Phyllis J Hamilton entschied jedoch am 26.

Februar, dass dieser Fall fortgesetzt wird. Die Richterin sagte: "Aufgrund der Beschwerde des Klägers und der vor Gericht festgestellten Tatsachen kann das Gericht nicht zu dem Schluss kommen, dass das erste ernsthafte öffentliche Angebot der Angeklagten zum Verkauf von XRP vor dem 5. August 2016 stattgefunden hat." Darüber hinaus hat Richterin Hamilton einige der Behauptungen, die Kläger nach kalifornischen Recht eingereicht haben, zurückgewiesen. Den Klägern würde jedoch eine Frist von 28 Tagen eingeräumt, um eine geänderte Klage einschließlich einiger dieser Ansprüche erneut zu erheben, sollten sie das wünschen.

Der CEO von Ripple wie auch die Manager haben immer darauf bestanden, dass XRP Wertpapier ist. Garlinghouse hat mehrfach drei Hauptargumente vorgebracht, die beweisen, dass es sich bei XRP um kein Wertpapier handelt. Das erste ist, dass XRP völlig unabhängig von Ripple ist. Das Zweite, dass der Kauf von XRP keine Eigentumsrechte einräumt und zuletzt hat er untermauert, dass XRP einen echten Nutzen hat, der deutlich macht, dass XRP kein Wertpapier ist. Diese Argumente haben jedoch nichts zur Klärung beigetragen und XRP steht immer noch dem Risiko gegenüber, in der Wertpapierklassifizierung zu laden.

Die Anleger sind immer noch nicht sicher, ob XRP jetzt ein Wertpapier ist oder auch nicht und die US-Aufsichtsbehörden haben die Situation verschärft, indem sie keine klaren Richtlinien für XRP angeboten haben. Dieser Mangel an Klarheit in Bezug auf XRP hat viele Unternehmen wie Remessa Online entmutigt, die XRP in ihrem täglichen Betrieb nutzen möchten, aber gezwungen sind, auf die Klärung des Sachverhalts zu warten. Für viele Anleger wäre es sehr bullisch, sollte XRP als Commodity deklariert werden, eine Einstufung in der Wertpapierklassifizierung hätte für den Preis vermutlich verheerende Auswirkungen. Der auf Krypto fokussierte Anwalt, Jake Chervinsky sagte zu der neuesten Entwicklung der Sammelklage: "Hier ist viel los, aber insgesamt ist es ein Sieg für die Kläger. Die Wertpapierforderungen bleiben bestehen.

XRP bleibt im Fadenkreuz." Bildquelle: Pixabay / WilliamCho

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Zusammenfassung des Artikels

Das Unternehmen Ripple scheitert mit seinem Antrag auf Abweisung einer Sammelklage und muss sich weiterhin gegen den Vorwurf der irreführenden Vermarktung von XRP als Wertpapier verteidigen. Die Klage bleibt bestehen und XRP läuft weiterhin Gefahr, als Wertpapier eingestuft zu werden.

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