Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) klärt über das neue Kryptowährungs-Custody-Gesetz auf, dass Unternehmen treffen wird, die zwar außerhalb Deutschlands sitzen, aber den deutschen Markt bedienen.
Was Krypto-Custody-Unternehmen treffen wird
Im jüngsten veröffentlichen Leitfaden erklärte die Regulierungsbehörde, dass Unternehmen, die bereits digitale Vermögenswerte für Deutsche verwahren, nicht dafür bestraft würden, falls sie keine Lizenz besitzen. Stattdessen würden sie den gleichen Schutz genießen, den Krypto-Verwahrungsfirmen mit Sitz in Deutschland bereits nach dem neuen Gesetz haben, das am 1. Januar in Kraft trat. Für Unternehmen die eine Lizenzantrag beabsichtigen bedeutet dass, dass sie die Absicht für einen Lizenzantrag bis zum 31.März bekannt geben müssen, damit diese mit 30. November beantragt werden kann. Weiters bedeutet es, dass Krypto-Firmen, die vor dem 1. Januar keine Krypto-Verwaltung für deutsche Kunden durchgeführt haben, aber an einer Expansion in den deutschen Markt interessiert sind, dies erst tun können, wenn sie zuvor eine Lizenz erhalten haben. Carola Rathke, Partner bei Eversheds Sutherland Deutschalnd, einer Kanzlei, die direkt mit der BaFin zusammenarbeitet, erklärt, wie das Gesetz durchgesetzt werden soll: "Niemand hat die Möglichkeit, diese sofort zu beantragen, weshalb wir diese großväterlichen Mechanismen haben.
" Anfang 2020 hat die BaFin ein unverbindliches Antragsformular veröffentlicht, das von den Unternehmen nicht genutzt werden muss. Die jüngsten Leitfäden machen auch klar, dass Unternehmen bis zum 30. November einen "vollständigen Antrag" einreichen sollten, was bedeutet, dass die Aufsichtsbehörde keine Fragen zu dem Antrag hat. Krypto-Unternehmen sollten vor Ende November einen Antrag stellen, fügte Rathke hinzu. Deutschland hat das Gesetz als Reaktion auf die Fünfte Geldwäscherichtlinie (AMLD5) der Europäischen Union ausgearbeitet, nach der Krypto-Unternehmen nachweisen müssen, dass sie Bestimmungen zur Verbesserung der Kundenkenntnis (KYC) und der Geldwäschebekämpfung (AML) einhalten.
Während Unternehmen, die mit der deutschen Finanzmarktregulierung vertraut sind, bereits Anträge stellen, ist die Branche in den nächsten Monaten allen Vorgaben der BaFin ausgeliefert. Der Prozess kann für Unternehmen, die es nicht gewohnt sind mit der deutschen Aufsichtsbehörde umzugehen, problematisch sein. Sven Hildebrandt, Leiter der Distributed Ledger Consulting Group, die Krypto-Unternehmen bei der Bewältigung der Komplexität des Regulierungssystems beriet, sagt dazu: "So funktioniert es: Sie stellen schnell ein Gesetzt auf und stellen dann fest, dass es nicht sehr klug ist. Jetzt, nachdem das Gesetz bekannt ist, etablieren sie Verwaltungspraktiken." "Ich denke, es gibt genügend Anleitungen da draußen, wenn Sie wissen, was Sie tun, dann wissen Sie im Grunde auch, was Sie jetzt tun müssen.
" Hildebrant schätzt, dass Leitlinien aufgrund konkreter Anträge in den nächsten drei bis fünf Wochen erscheinen werden. Hildebrants DLC-Gruppe bemüht sich nun um die Genehmigung der BaFin als Compliance-Bereich für Unternehmen, die es sich nicht leisten können, die Lizenz selbst zu beantragen. "Dennoch gibt es Teile von Krypto-Custoday, die nicht gesetzlich geregelt sind - wie die Aufbewahrung für Mehrparteien-Berechnung." Bestimmte Teile des Gesetzes werden im Laufe der Zeit auch Klarheit benötigen. Zum Beispiel müssen Unternehmen, die eine Lizenz beantragen, eine deutsche Niederlassung mit Direktoren haben, die "fit und ordentlich" sind.
Die Definition, was die Eignung als Manager in Krypto für diesen Job aussieht, ist allerdings noch schwierig abzuwiegen. Rathke geht davon aus, dass es wahrscheinlich ist, dass die Aufsichtsbehörde einen Manager mit Bankerfahrung zusätzlich zu einem Manager mit technischer Blcokchain-Erfahrung benötigt. Bildquelle: Pixabay