BaFin klärt über die erforderlichen Lizenzen für Krypto-Unternehmen auf

    06.02.2020 749 mal gelesen 0 Kommentare Google-News
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    Die BaFin hat neue Leitlinien für Krypto-Unternehmen veröffentlicht, die den deutschen Markt bedienen. Auch Firmen ohne Sitz in Deutschland, die digitale Vermögenswerte für deutsche Kunden verwahren, müssen sich an die neuen Regelungen halten.
    Unternehmen, die bereits vor dem 1. Januar aktiv waren, genießen einen Bestandsschutz, müssen aber bis zum 31. März ihre Absicht zur Lizenzbeantragung anmelden. Neue Marktteilnehmer dürfen erst nach Erhalt einer Lizenz starten.
    Die Frist für einen vollständigen Lizenzantrag endet am 30. November. Dabei müssen Unternehmen strenge Vorgaben zu KYC- und AML-Richtlinien erfüllen, die auf der EU-Geldwäscherichtlinie basieren.
    Die BaFin hat Übergangsregelungen eingeführt, um den Prozess zu erleichtern, doch die Anforderungen bleiben hoch. Unternehmen müssen eine deutsche Niederlassung und qualifizierte Manager mit Blockchain- und Bankerfahrung vorweisen.
    Experten raten, sich frühzeitig mit den Anforderungen vertraut zu machen, um Verzögerungen zu vermeiden. Die neuen Regelungen sollen den Markt sicherer machen, stellen aber gerade internationale Firmen vor große Herausforderungen.

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) klärt über das neue Kryptowährungs-Custody-Gesetz auf, dass Unternehmen treffen wird, die zwar außerhalb Deutschlands sitzen, aber den deutschen Markt bedienen.

    Was Krypto-Custody-Unternehmen treffen wird

    Im jüngsten veröffentlichen Leitfaden erklärte die Regulierungsbehörde, dass Unternehmen, die bereits digitale Vermögenswerte für Deutsche verwahren, nicht dafür bestraft würden, falls sie keine Lizenz besitzen. Stattdessen würden sie den gleichen Schutz genießen, den Krypto-Verwahrungsfirmen mit Sitz in Deutschland bereits nach dem neuen Gesetz haben, das am 1. Januar in Kraft trat. Für Unternehmen die eine Lizenzantrag beabsichtigen bedeutet dass, dass sie die Absicht für einen Lizenzantrag bis zum 31.

    März bekannt geben müssen, damit diese mit 30. November beantragt werden kann. Weiters bedeutet es, dass Krypto-Firmen, die vor dem 1. Januar keine Krypto-Verwaltung für deutsche Kunden durchgeführt haben, aber an einer Expansion in den deutschen Markt interessiert sind, dies erst tun können, wenn sie zuvor eine Lizenz erhalten haben. Carola Rathke, Partner bei Eversheds Sutherland Deutschalnd, einer Kanzlei, die direkt mit der BaFin zusammenarbeitet, erklärt, wie das Gesetz durchgesetzt werden soll: "Niemand hat die Möglichkeit, diese sofort zu beantragen, weshalb wir diese großväterlichen Mechanismen haben.

    " Anfang 2020 hat die BaFin ein unverbindliches Antragsformular veröffentlicht, das von den Unternehmen nicht genutzt werden muss. Die jüngsten Leitfäden machen auch klar, dass Unternehmen bis zum 30. November einen "vollständigen Antrag" einreichen sollten, was bedeutet, dass die Aufsichtsbehörde keine Fragen zu dem Antrag hat. Krypto-Unternehmen sollten vor Ende November einen Antrag stellen, fügte Rathke hinzu. Deutschland hat das Gesetz als Reaktion auf die Fünfte Geldwäscherichtlinie (AMLD5) der Europäischen Union ausgearbeitet, nach der Krypto-Unternehmen nachweisen müssen, dass sie Bestimmungen zur Verbesserung der Kundenkenntnis (KYC) und der Geldwäschebekämpfung (AML) einhalten.

    Während Unternehmen, die mit der deutschen Finanzmarktregulierung vertraut sind, bereits Anträge stellen, ist die Branche in den nächsten Monaten allen Vorgaben der BaFin ausgeliefert. Der Prozess kann für Unternehmen, die es nicht gewohnt sind mit der deutschen Aufsichtsbehörde umzugehen, problematisch sein. Sven Hildebrandt, Leiter der Distributed Ledger Consulting Group, die Krypto-Unternehmen bei der Bewältigung der Komplexität des Regulierungssystems beriet, sagt dazu: "So funktioniert es: Sie stellen schnell ein Gesetzt auf und stellen dann fest, dass es nicht sehr klug ist. Jetzt, nachdem das Gesetz bekannt ist, etablieren sie Verwaltungspraktiken." "Ich denke, es gibt genügend Anleitungen da draußen, wenn Sie wissen, was Sie tun, dann wissen Sie im Grunde auch, was Sie jetzt tun müssen.

    " Hildebrant schätzt, dass Leitlinien aufgrund konkreter Anträge in den nächsten drei bis fünf Wochen erscheinen werden. Hildebrants DLC-Gruppe bemüht sich nun um die Genehmigung der BaFin als Compliance-Bereich für Unternehmen, die es sich nicht leisten können, die Lizenz selbst zu beantragen. "Dennoch gibt es Teile von Krypto-Custoday, die nicht gesetzlich geregelt sind - wie die Aufbewahrung für Mehrparteien-Berechnung." Bestimmte Teile des Gesetzes werden im Laufe der Zeit auch Klarheit benötigen. Zum Beispiel müssen Unternehmen, die eine Lizenz beantragen, eine deutsche Niederlassung mit Direktoren haben, die "fit und ordentlich" sind.

    Die Definition, was die Eignung als Manager in Krypto für diesen Job aussieht, ist allerdings noch schwierig abzuwiegen. Rathke geht davon aus, dass es wahrscheinlich ist, dass die Aufsichtsbehörde einen Manager mit Bankerfahrung zusätzlich zu einem Manager mit technischer Blcokchain-Erfahrung benötigt. Bildquelle: Pixabay

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    Zusammenfassung des Artikels

    Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat klargestellt, dass Kryptoverwahrungsunternehmen, die den deutschen Markt bedienen, den gleichen Schutz genießen werden wie Unternehmen mit Sitz in Deutschland, auch wenn sie keine Lizenz besitzen. Unternehmen, die eine Lizenz beantragen möchten, müssen dies bis zum 31. März bekannt geben und können dann ab dem 30. November eine Lizenz beantragen.

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