Deutsche Ermittler beschlagnahmen Bitcoin und Bitcoin Cash in Millionenhöhe

    06.08.2020 599 mal gelesen 0 Kommentare Google-News
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    Die deutsche Polizei und das FBI haben Bitcoin und Bitcoin Cash im Wert von über 25 Millionen Euro beschlagnahmt. Die Kryptowährungen stehen im Zusammenhang mit der illegalen Streaming-Plattform movie2k.to, die zwischen 2013 und 2018 über 880.000 Raubkopien verbreitet haben soll.
    Einer der Hauptbetreiber, ein Programmierer der Plattform, befindet sich seit 2019 in Polizeigewahrsam. Er soll mit den Einnahmen aus movie2k.to über 22.000 Bitcoin gekauft und diese vor allem für den Erwerb von Immobilien in Berlin genutzt haben.
    Die Ermittlungen ergaben, dass die Bitcoin durch Werbeeinnahmen und Abonnements finanziert wurden. Der Programmierer steht zudem unter Verdacht, kommerzielle Geldwäsche betrieben zu haben, und hat die Behörden bei der Aufklärung unterstützt.
    Die Rückverfolgung der Kryptowährungen war nur durch die Zusammenarbeit des Bundeskriminalamts und des FBI möglich. Die beschlagnahmten Bitcoin sollen nun genutzt werden, um den entstandenen Schaden zu begleichen.
    Movie2k.to war jahrelang eine der größten Plattformen für illegale Raubkopien weltweit. Während der Programmierer kooperiert, ist der zweite Hauptbetreiber weiterhin auf der Flucht. Die Ermittlungen laufen auf Hochtouren.

    Nachdem die deutsche Polizei gemeinsam Untersuchungen mit dem amerikanischen FBI angestellt hat, wurden jetzt Bitcoin und Bitcoin Cash im Wert von über 25 Millionen Euro beschlagnahmt, die im Zusammenhang mit der illegalen Film-Streaming-Plattform movie2k.to stehen.

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    Staatsantwaltschaft beschlagnahmt Bitcoin und Bitcoin Cash in Millionenhöhe

    Die beiden Hauptbetreiber der Plattform movie2k.to werden beschuldigt, zwischen Frühjahr 2013 und Herbst 2018 zusammen mit ihren Komplizen über 880.000 Raubkopien über die Webseite verbreitet zu haben. Sie wurden auch beschuldigt, einen illegalen Streaming-Dienst betrieben zu haben, mit dem Benutzer Raubkopien ansehen konnten, ohne diese herunterladen zu müssen. Einer der beiden, der als Programmierer der Seite arbeitet, befindet sich seit November 2019 in Polizeigewahrsam. Am 3. August gab die Dresdner Staatsanwaltschaft mit Unterstützung der Landeskriminalpolizei in Sachsen und der Leipziger Steuerermittlungsabteilung bekannt, dass der Programmierer Bitcoin und Bitcoin Cash im Wert von 25 Millionen EUR hält. Seit Mitte 2012 sollen die beiden Hauptbetreiber Gewinne aus Werbegebühren für movie2k.to und Abonnenteneinnahmen für den Kauf großer Mengen von Bitcoin verwendet haben. Der Programmierer soll mehr als 22.000 Bitcoin damit erworben haben und die Krypto später hauptsächlich zum Erwerb verschiedener Immobilien über eine Berliner Immobilienfirma verwendet haben. Berichten zufolge steht er auch im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit als Immobilienunternehmer in Berlin unter dem Verdacht der kommerziellen Geldwäsche. Die Rückverfolgung und Identifizierung der Bitcoin wurde Berichten zufolge im Rahmen gemeinsamer Ermittlungsarbeiten zwischen dem Bundeskriminalamt und dem FBI durchgeführt. Die Bitcoin wurden von der Staatsanwaltschaft beschlagnahmt, um damit den Schadenersatz durchführen zu können. Der Programmierer hat umfassend gestanden und soll die Strafverfolgungsbehörden bei ihren weiteren Ermittlungen gegen den zweiten Hauptbetreiber unterstützten, der auf der Flucht ist. Wie Der Spiegel berichtet, war movie2k.to neben kino.to und neu.to jahrelang eine der weltweit führenden Plattformen für den Vertrieb illegaler Raubkopien. 2012 wurde der Hauptgründer und Betreiber von kino.to zu einer Haftstrafe von bis zu viereinhalb Jahren verurteilt. ©Bild via Pixabay / Lizenz
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    Zusammenfassung des Artikels

    Bitcoin und Bitcoin Cash im Wert von über 25 Millionen Euro wurden von der deutschen Polizei und dem FBI beschlagnahmt, nachdem sie die beiden Hauptbetreiber der illegalen Film-Streaming-Plattform movie2k.to verhaftet haben, die beschuldigt sind, Raubkopien verbreitet zu haben. Der Programmierer der Seite hat gestanden und unterstützt die Behörden bei weiteren Ermittlungen gegen den zweiten Hauptbetreiber.

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