Lange war es ein Thema, als was Kryptowährungen eingestuft werden sollen. Jetzt hat die BaFin dazu Richtlinien veröffentlicht.
BaFin stuft Kryptowährungen als Finanzinstrumente ein
Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht (BaFin) hat kürzlich Richtlinien zu Kryptowährungen veröffentlicht. Nach der 5AMDL von Anfang dieses Jahres klassifiziert die BaFin nun alle digitalen Vermögenswerte als Finanzinstrumente. Darüber hinaus müssen Kryptowährungsverwalter eine ordnungsgemäße Lizenz erhalten, um ihre Dienstleistungen im Land anbieten zu dürfen.Deutschland war in der Vergangenheit etwas aufgeschlossen bei der Akzeptanz von Kryptowährungen. In einem Bericht aus dem letzten Jahr heißt es, dass einige Banken im Land die Aufbewahrung von Bitcoin ab 2020 zulassen würden. Nun veröffentlichte die Finanzaufsichtsbehörde des Landes in einer Pressemitteilung digitale Vermögenswerte wie folgt: "Eine digitale Repräsentation eines Vermögenswertes, der von keiner Zentralbank oder öffentlichen Einrichtungen ausgegeben oder garantiert wurde und nicht den rechtlichen Status von Währung oder Geld hat, sondern von natürlichen oder juristischen Personen. Aber es wird von natürlichen und juristischen Personen als Tauschmittel akzeptiert und kann elektronisch übertragen, aufbewahrt und gehandelt werden." In dem Artikel wurden die Unterschiede zwischen einigen virtuellen Kryptowährungen festgestellt.
Beispielsweise wurden einige Token als Investitionen, andere als Wertpapiere und Investition und andere als Wertpapiere klassifiziert. Ab sofort fallen sie unter dieselbe Kategorie von Finanzinstrumenten. Laut einem aktuellen Bericht von KPMG wurden seit 2017 digitale Vermögenswerte in Höhe von fast 10 Milliarden US-Dollar von Hackern gestohlen. Als Hauptgrund wurde dafür der Mangel an angemessener Sicherheit genannt. Gleichzeitig fordern institutionelle Anleger die Sicherheit, wenn sie in digitale Assets investieren.
Daher richten sich die Kryptowährungsrichtlinien der BaFin auch an heimische Depotbanken. Alle Kryptowährungsverwalter, die legal in Deutschland tätig sein möchten, benötigen eine Lizenz von der Aufsichtsbehörde des Landes. Wer derzeit ohne Lizenz arbeitet, kann bis Ende November dieses Jahres eine beantragen. Zahlreiche deutsche Banken haben kürzlich Interesse am Betrieb des Kryptwährungs-Geschäfts bekundet. Laut lokalen Nachrichten haben mindestens 40 Banken eine beantragt.
Die neuen Klassifierungen und Änderungen sind das Ergebnis der Füngen Geldwäscherichtlinie (5AMLD). Diese ist seit 10. Januar 2020 wirksam und wirkt sich bereits auf die Kryptowährungsszene in Europa aus. Bildquelle: Pixabay / FelixMittermeier
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