Sam Bankman-Fried (SBF), der in Ungnade gefallene Gründer von FTX, bestreitet weiterhin die Angemessenheit seines Internetzugangs im Gefängnis, nachdem Staatsanwälte kürzlich behauptet hatten, sie hätten ihm ausreichenden Internetzugang und Laptop-Zugang gewährleistet.
In einer Gerichtsakte brachte die Rechtsabteilung von SBF ihre Bedenken zum Ausdruck und erklärte, dass der aktuelle Plan, SBF im Gefängnis einen Internetzugang bereitzustellen, unpraktisch sei und nicht ihren Erwartungen entspreche. Sie richteten einen Brief an Richter Lewis Kaplan und betonten, dass sie mit der Behauptung der Staatsanwaltschaft nicht einverstanden seien, dass die aktuelle Internetverbindung von SBF im Gefängnis es ihm ermögliche, die für seinen bevorstehenden Betrugsprozess notwendigen Beweise zu überprüfen.
Die Staatsanwälte hatten zuvor behauptet, sie hätten die Internetverbindung auf dem Gefängnisgelände mehrfach überprüft und festgestellt, dass die Internetgeschwindigkeit den erforderlichen Standards entspreche. Sie erklärten, dass die Internetgeschwindigkeit zwar im Laufe des Tages schwanke, alle drei aufgezeichneten Geschwindigkeiten jedoch als ausreichend für typische Online-Bewertungsaktivitäten erachtet würden. Nach ihren Erkenntnissen:
- Am Morgen und am frühen Nachmittag betrug die Download-Übertragungsrate 34 Mbit/s.
- Am späten Nachmittag betrug die Download-Übertragungsrate durchschnittlich 7,5 Mbit/s.
Die Rechtsabteilung von SBF bestritt diese Behauptungen jedoch vehement mit der Begründung, dass die für SBF bereitgestellte Internetverbindung unzumutbar langsam sei. Sie behaupteten, dass das Laden einer einfachen Homepage erstaunliche 10 Minuten gedauert habe, was die Fähigkeit von SBF, die für seinen Fall entscheidenden Beweise effizient zu prüfen, erheblich beeinträchtigte.
In der Gerichtsakte wurden die Herausforderungen, die sich aus dem unzureichenden Internetzugang ergeben, weiter ausgeführt:
- "Um 13:00 Uhr – 1 1⁄2 Stunden später – konnte Herr Bankman-Fried nur ein Dokument aus der Datenbank zur Durchsicht laden."
- "Tatsächlich hatte Herr Bankman-Fried während des gesamten Zeitraums von fünf Stunden keinen Zugang zum Internet."
Das Rechtsteam von SBF argumentierte, dass dieses Ausmaß an Internetzugang untragbar sei, insbesondere angesichts der Komplexität des Gerichtsverfahrens und der umfangreichen Beweise, die SBF zur Vorbereitung seines Betrugsverfahrens prüfen muss.
Der anhaltende Streit um den Internetzugang von SBF im Gefängnis macht seine rechtliche Situation noch komplexer. Im weiteren Verlauf des Rechtsstreits bleibt abzuwarten, ob eine zufriedenstellende Lösung gefunden werden kann, um sicherzustellen, dass SBF über die notwendigen Instrumente verfügt, um sich vor Gericht angemessen zu verteidigen.