Bitcoin korrigiert nach Rallye – ETF-Zuflüsse und Betrugsrisiken im Fokus

Autor: Blockchain-Hero Redaktion

Veröffentlicht:

Kategorie: News

Zusammenfassung: Bitcoin steht nach starker Rallye unter Druck, während ETF-Zuflüsse stützen, Gewinnmitnahmen und Liquidationen belasten und Altcoins deutlich schwächer notieren.

Bitcoin steht nach der stärksten Wochenrallye seit Jahren vor dem nächsten Bewährungstest: Während ETF-Zuflüsse den Aufwärtstrend stützen, setzen Gewinnmitnahmen, gehebelte Liquidationen und schwache Altcoins den Markt unter Druck. Der Pressespiegel beleuchtet zudem ETF-Spekulationen bei Zcash, Peter Schiffs Kritik, einen folgenschweren Betrugsfall und die wachsenden Anforderungen an lückenlose Krypto-Nachweise.

Bitcoin nach kräftiger Erholung unter Druck: Markt prüft Nachhaltigkeit der Rallye

Bitcoin hat nach einer starken Handelswoche zunächst nachgegeben. Laut n-tv.de fiel der Kurs um 0,3 Prozent auf 77.203 US-Dollar. Zuvor war der Bitcoin von 70.000 auf fast 80.000 US-Dollar gestiegen und hatte damit seine beste Woche seit über zwei Jahren verzeichnet.

Linh Tran von XS.com sieht die Erholung dennoch Risiken ausgesetzt. Ein vorübergehend nachlassender Renditedruck, eine Dollarschwäche und die Erwartung weniger restriktiver Finanzbedingungen hätten die Risikobereitschaft verbessert und zugleich Kapitalflüsse in Bitcoin gefördert. Dies deute darauf hin, dass die Rallye auf tatsächlichen Käufen beruhe. Chang zufolge enthalte der Anstieg jedoch weiterhin ein gewisses Maß an technisch bedingtem Momentum.

Volatilität und Gewinnmitnahmen seien deshalb nur schwer zu vermeiden. Der aktuelle Rückgang wird damit als Belastungstest für die zuvor beobachtete Aufwärtsbewegung eingeordnet.

„Volatilität und Gewinnmitnahmen seien schwer zu vermeiden.“

Zusammenfassung: Bitcoin notiert laut n-tv.de bei 77.203 US-Dollar, nachdem der Kurs von 70.000 auf fast 80.000 US-Dollar gestiegen war. Die Rallye wird durch reale Käufe gestützt, bleibt aber anfällig für technische Bewegungen und Gewinnmitnahmen.

Bitcoin fällt auf rund 76.000 US-Dollar – Altcoins deutlich schwächer

Bitcoin2Go berichtet von einer Korrektur nach dem stärksten Wochenanstieg seit Langem. Bitcoin notierte demnach bei rund 76.000 US-Dollar und verlor innerhalb von 24 Stunden etwa 1,8 Prozent. Ethereum gab um rund zwei Prozent auf 2.392 US-Dollar nach, während die gesamte Marktkapitalisierung auf etwa 2,65 Billionen US-Dollar sank.

Trotz des Rücksetzers lag Bitcoin auf Wochensicht weiterhin rund 21 Prozent im Plus. Ethereum kam auf etwa 27 Prozent. Bitcoin2Go bewertet die Verluste deshalb zunächst als Korrektur nach einem außergewöhnlich schnellen Anstieg und nicht automatisch als Ende der Rallye.

Bei den größten Kryptowährungen fielen die Verluste unterschiedlich aus. Cardano gab rund 16 Prozent nach, Stellar knapp 15 Prozent und XRP etwa 14 Prozent. Das Pi Network verlor unter den Rängen 26 bis 100 fast 20 Prozent. Bitcoin verlor dagegen weniger als zwei Prozent, wodurch seine Marktdominanz auf 57,7 Prozent stieg.

Bitcoin2Go erklärt die steigende Dominanz während fallender Kurse damit, dass Anleger zunächst spekulativere Positionen abbauen. Demnach muss nicht zwingend neues Kapital in Bitcoin fließen; vielmehr verliert BTC weniger stark als der Altcoin-Markt.

WertEntwicklung
Bitcoinrund 76.000 US-Dollar; innerhalb von 24 Stunden etwa 1,8 Prozent Verlust
Ethereum2.392 US-Dollar; rund zwei Prozent Verlust
Gesamte Marktkapitalisierungetwa 2,65 Billionen US-Dollar
Bitcoin-Wochenentwicklungrund 21 Prozent Plus
Ethereum-Wochenentwicklungetwa 27 Prozent Plus
Bitcoin-Marktdominanz57,7 Prozent

Zusammenfassung: Die Korrektur trifft Altcoins deutlich stärker als Bitcoin. Bitcoin2Go sieht den Aufwärtstrend noch nicht gebrochen, verweist aber auf eine nachlassende Risikobereitschaft im breiteren Markt.

Gehebelte Positionen verstärken den Rückgang

Nach Angaben von Bitcoin2Go wurden beim ersten Rücksetzer gehebelte Positionen im Umfang von ungefähr 547 Millionen US-Dollar liquidiert. Die Zahl stammt aus aggregierten Derivatedaten und ist daher als Näherungswert einzuordnen.

Der Bericht beschreibt, dass die starke Rallye zunächst zahlreiche Short-Positionen aus dem Markt gedrängt habe. Mit den steigenden Kursen sei ein Teil der Spekulation auf die Long-Seite gewechselt. Bei hohem Hebel kann bereits eine Gegenbewegung von wenigen Prozent die hinterlegte Sicherheit aufzehren. In diesem Fall schließt die Börse die Position automatisch, wodurch die laufende Bewegung zusätzlich verstärkt wird.

Zusammenfassung: Liquidationen gehebelter Positionen im Umfang von ungefähr 547 Millionen US-Dollar haben den Rücksetzer laut Bitcoin2Go verstärkt. Besonders hohe Hebel können bereits bei Kursänderungen von wenigen Prozent zur automatischen Schließung führen.

ETF-Zuflüsse liefern weiterhin Unterstützung

Gegen eine ausschließlich spekulative Rallye sprechen laut Bitcoin2Go die Zuflüsse in regulierte US-Spot-ETFs. In der vergangenen Handelswoche flossen netto rund 1,92 Milliarden US-Dollar in Bitcoin-ETFs und 692,6 Millionen US-Dollar in Ethereum-ETFs.

Diese institutionelle Nachfrage verschwinde durch eine Wochenendkorrektur nicht automatisch. Da die ETFs samstags und sonntags nicht gehandelt werden, musste der Markt den Rücksetzer jedoch ohne neue institutionelle Zuflüsse verarbeiten.

Die ETF-Daten vom Montag werden im Bericht als wichtiger Qualitätstest beschrieben. Bleiben die Zuflüsse positiv, erhält die Rallye eine weitere fundamentale Bestätigung. Drehen die Ströme dagegen ins Minus, würde eines der wichtigsten Argumente der vergangenen Woche schwächer.

Zusammenfassung: Die ETF-Zuflüsse sprechen laut Bitcoin2Go weiterhin für institutionelles Interesse. Die Daten vom Montag sollen zeigen, ob dieses Interesse nach der Korrektur anhält.

Zcash: ETF-Antrag sorgt für Spekulationen

Ein weiterer Schwerpunkt des Berichts von Bitcoin2Go ist Zcash. Zcash war am Freitag der herausragende Gewinner, nachdem Grayscale seinen Antrag für einen börsengehandelten Zcash-Fonds konkretisiert hatte. Der geplante „The Zcash ETF“ soll nach den Unterlagen an der NYSE Arca notieren und von Coinbase Custody verwahrt werden.

Am Sonntag gab ZEC jedoch einen Teil seiner Gewinne wieder ab. Bitcoin2Go verweist darauf, dass Grayscales Antrag weiterhin vorläufig ist. Die SEC hat den Fonds weder genehmigt noch die Registrierung für wirksam erklärt.

Der Bericht sieht darin ein typisches Muster an den Kryptomärkten: Erwartungen und Spekulationen werden bereits in den Kursen berücksichtigt. Ein ETF-Antrag kann die Wahrscheinlichkeit eines späteren Produkts erhöhen, stellt aber noch keine ETF-Zulassung dar. Zwischen Antrag, regulatorischer Prüfung und tatsächlichem Handelsstart können daher erhebliche Kursbewegungen liegen.

Zusammenfassung: Der Zcash-Anstieg beruhte auf Erwartungen rund um einen möglichen ETF. Der Antrag ist laut Bitcoin2Go jedoch weiterhin vorläufig, und eine Genehmigung durch die SEC liegt nicht vor.

„Märkte am Morgen“: Bitcoin bleibt nach starker Woche im Fokus

In der Sendung „Märkte am Morgen“ stellt Der Aktionär Bitcoin neben Moderna, Nvidia, Öl, Gold, SAP, Infineon, Rheinmetall und SMA Solar in den Mittelpunkt der Marktbeobachtung. Der Beitrag betont, dass die Kryptowährung eine starke Woche hinter sich habe und die jüngste Rallye auch in den kommenden Tagen ein viel beachtetes Thema an den Märkten bleiben dürfte.

Der deutsche Leitindex DAX beendete den Freitag laut Der Aktionär 0,5 Prozent höher bei 26.136 Punkten und durchbrach damit seine vorherige Verlustserie. Für den folgenden Handelstag wurde zunächst Zurückhaltung erwartet, da die internationalen Vorgaben gemischt ausfielen.

An der Wall Street schlossen die Börsen im Plus. Besonders der Dow Jones zeigte sich laut Bericht stark und lieferte ein ermutigendes Signal. In Asien dominierten dagegen die Bären, insbesondere der Markt in Hongkong musste deutliche Abgaben hinnehmen.

Martin Weiß, stellvertretender Chefredakteur des Anlegermagazins DER AKTIONÄR, informierte über die Lage an den Märkten. Bitcoin wurde dabei in den Zusammenhang der internationalen Börsenentwicklung und der weiteren Beobachtung von Risikoanlagen gestellt.

MarktAngabe
DAX0,5 Prozent höher bei 26.136 Punkten
Wall StreetBörsen schlossen im Plus
AsienBären dominierten
Hongkongdeutliche Abgaben

Zusammenfassung: Der Aktionär sieht Bitcoin nach der starken Woche weiterhin als wichtiges Marktthema. Die Entwicklung wird zugleich von gemischten internationalen Börsenvorgaben begleitet.

Peter Schiff bereut Bitcoin-Verzicht nicht

Yahoo Finanzen Deutschland berichtet über Aussagen von Peter Schiff, der nach eigener Darstellung mit Bitcoin viel Geld hätte verdienen können. Gleichzeitig erklärte er, Bitcoin-HODLer hätten noch mehr Geld verschenkt, weil sie nicht verkauft hätten.

Schiff sagte, er habe ungefähr fünf Jahre lang auf Bitcoin verzichtet und bereue dies nicht. Er sei besser gefahren, indem er dem Markt ferngeblieben sei. Seine Skepsis gegenüber Bitcoin ist laut Yahoo Finanzen Deutschland nicht neu. Er habe Bitcoin-Rallyes wiederholt als Verkaufsgrund dargestellt und in der Vergangenheit die Schwächen der Kryptowährung genutzt, um Gold als sicherere Wertanlage zu bewerben.

„Ja, ich hätte mit Bitcoin viel Geld verdienen können. Aber das ist alte Geschichte. In den letzten fünf Jahren bin ich besser daran gefahren, Bitcoin nicht zu besitzen. Die Bitcoin-HODLer sind es, die viel Geld verschenkt haben, weil sie nicht verkauft haben!“

Schiff äußerte sich außerdem zur Rolle künstlicher Intelligenz. In seinem ursprünglichen Beitrag argumentierte er, KI konkurriere mit Bitcoin um spekulatives Kapital, Strom und Platz in Rechenzentren. Zusätzlich warnte er, KI könnte künftig Schwachstellen im Bitcoin-Code oder in der Kryptografie finden, die Menschen bisher übersehen hätten.

Yahoo Finanzen Deutschland verweist darauf, dass bislang unklar sei, ob KI tatsächlich ein Sicherheitsrisiko für Bitcoin darstellt. Die Debatte bringe jedoch neuen Stoff für die Auseinandersetzung zwischen Bitcoin und seinen Kritikern.

Zusammenfassung: Peter Schiff räumt ein, mit Bitcoin Geld hätte verdienen können, verteidigt aber seinen Verzicht auf die Kryptowährung. Zugleich warnt er vor möglichen Auswirkungen künstlicher Intelligenz auf Bitcoin, wobei das tatsächliche Sicherheitsrisiko laut Yahoo Finanzen Deutschland bislang unklar ist.

Rentnerin aus Hanau verliert 50.000 Euro an Bitcoin-Betrüger

OP Online berichtet über einen Betrugsfall vor dem Amtsgericht Hanau. Eine Frau aus Hanau übergab einem Unbekannten 15.000 Euro in bar auf einem Parkplatz und verlor insgesamt 50.000 Euro an Krypto-Betrüger. Darin enthalten war ein Kredit über 25.000 Euro.

Die Frau war im Internet auf eine Seite gelangt, auf der Kryptowährungen wie „Bitcoins“ und hohe Gewinnmargen angepriesen wurden. Zunächst zahlte sie 250 Euro als „Gebühr“. Anschließend überwies sie 3.000 Euro und 5.000 Euro auf Konten in Litauen oder anderswo. Auf einer Internetseite wurde ihr angezeigt, dass sich das Geld auf ihrem Konto vermehre.

Später schlug eine angebliche Beraterin eine weitere Erhöhung vor. Die Frau traf sich daraufhin auf dem Altstadtparkplatz an der Steinheimer Vorstadt mit einem Mann mit „Kapuze“ und übergab ihm einen Umschlag mit 15.000 Euro. Im Internet erhielt sie anschließend eine Quittung. Dort wurde angezeigt, das Geld sei eingegangen und in wertvolle Bitcoins gewechselt worden. Das entsprechende Zertifikat erwies sich später als wertlos.

Zusätzlich nahm die Frau bei ihrer Bank einen Kredit über 25.000 Euro auf und überwies auch dieses Geld an die Krypto-Betrüger. Insgesamt waren damit 50.000 Euro verloren. Ihre Tochter stoppte sie schließlich, bevor eine weitere Geldübergabe stattfinden konnte, und informierte das Betrugskommissariat der Hanauer Kripo.

VorgangBetrag
Erste Gebühr250 Euro
Weitere Überweisungen3.000 Euro und 5.000 Euro
Bar übergebener Betrag15.000 Euro
Aufgenommener Kredit25.000 Euro
Gesamtverlust50.000 Euro
Angeblicher Kontostand im Internet260.000 Euro

Der Kurier und Abholer wurde vom Amtsgericht Hanau wegen Beihilfe zum Betrug zu eineinhalb Jahren Gefängnis verurteilt. Die Strafe wurde zur Bewährung ausgesetzt. Zusätzlich wurde eine amtliche „Grenzüberschrittsbescheinigung“ angeordnet, die einer Ausweisung gleichkommt. Der Mann sollte das Formular an der deutsch-polnischen Grenze bei der Bundespolizei abgeben und nicht mehr in die Bundesrepublik einreisen.

Der Verurteilte stammt aus der Ukraine, hat einen Wohnsitz in Polen und arbeitet als Taxifahrer. Nach dem Bericht hatte er sich bei der „Firma“ als Kurierfahrer beworben. Als „Wegwerfkurier“ sollte er bei einer Festnahme die Verbindung zu den Drahtziehern erschweren. Ihm waren drei Prozent Provision versprochen worden.

Die Richterin nahm ihm nicht ab, dass er unmittelbar vor dem Auftrag nichts von illegalen Geschäften gewusst habe. Im Gericht wurde er als kleiner Fisch und nicht als Teil der Bande beschrieben. Die Geschädigte erklärte, sie habe das Geld abgeschrieben, wolle aber mit ihrer Geschichte andere Menschen warnen.

„Ich will nur, dass andere das erfahren und gewarnt werden – damit es ihnen nicht so ergeht wie mir.“

Zusammenfassung: Eine Frau aus Hanau verlor 50.000 Euro, darunter einen Kredit über 25.000 Euro, an Bitcoin-Betrüger. Das Amtsgericht Hanau verurteilte den Kurier zu eineinhalb Jahren Gefängnis auf Bewährung und ordnete seine Ausweisung an.

Mittelherkunftsnachweis für Krypto: Lückenlose Dokumentation statt Standardschreiben

Anwalt.de befasst sich mit der Frage, wie ein Mittelherkunftsnachweis für Bitcoin und andere Kryptowährungen aufgebaut sein sollte. Im Mittelpunkt steht die Frage, wie aus nachvollziehbar erworbenen Vermögenswerten genau die Kryptowährungen entstanden sind, die verkauft, übertragen oder ausgezahlt werden sollen.

Bei einer mehrjährigen Krypto-Historie reiche ein Standardschreiben mit zwei Sätzen häufig nicht aus. Nach Darstellung von Anwalt.de müssen mehrere Ebenen getrennt betrachtet werden: die Herkunft des ursprünglich investierten Geldes, die Börsen, auf denen Coins gekauft wurden, die verwendeten Wallets sowie Swaps, Staking, weitere Käufe und der Weg des heutigen Bestands zurück auf eine Börse oder ein Bankkonto.

Bei komplizierten Fällen sollte der Nachweis mit dem heutigen Bestand beginnen. Als Beispiel nennt Anwalt.de 3,4 BTC auf einer Hardware-Wallet, die auf eine regulierte Börse übertragen werden sollen. Nach dem Verkauf sollen etwa 250.000 Euro auf das Bankkonto fließen. Erst danach soll rückwärts nachvollzogen werden, woher diese 3,4 BTC stammen.

AngabeBeispiel aus der Quelle
Aktueller Bestand3,4 BTC
Geplanter Erlösetwa 250.000 Euro
Ursprüngliches Investment18.000 Euro
Wertentwicklung beziehungsweise Erlös160.000 Euro
Fiat-Einzahlung4. April 2019: 10.000 Euro
Weitere EinzahlungOktober: 8.000 Euro

Der Bericht unterscheidet zwischen der wirtschaftlichen Herkunft des Fiatgeldes, dem Transfer zur Kryptobörse, den konkreten Käufen und den Vorgängen nach dem Kauf. Als mögliche Herkunft des ursprünglichen Kapitals werden Arbeitseinkommen, Unternehmensgewinne, ein Wertpapierverkauf, eine Erbschaft oder eine Schenkung genannt.

Bei der Dokumentation der Krypto-Historie können Börsenabrechnungen, CSV-Exporte, Account-Historien und andere Transaktionsunterlagen eingesetzt werden. Anwalt.de verweist zudem auf das Schreiben des Bundesfinanzministeriums vom 6. März 2025, das ab Randnummer 87 Vorgaben zu Mitwirkungs- und Aufzeichnungspflichten bei Kryptowerten enthält und auch Steuerreports behandelt.

Ein Steuerreport ist laut Anwalt.de jedoch nicht automatisch ein vollständiger Mittelherkunftsnachweis. Er kann ein hilfreicher Baustein sein, verfolgt aber einen anderen Zweck als ein Herkunftsnachweis für eine Bank oder Kryptoplattform.

Zusammenfassung: Ein Krypto-Mittelherkunftsnachweis soll den Weg vom ursprünglichen Fiatgeld bis zum heutigen Bestand nachvollziehbar machen. Anwalt.de empfiehlt eine individuelle, chronologische Dokumentation mit passenden Nachweisen und Anlagen.

Wallets, Transfers und fehlende Unterlagen richtig einordnen

Eine zentrale Frage ist laut Anwalt.de, wem eine Wallet gehört. § 15a GwG verlangt bei Übertragungen von Kryptowerten von oder zu selbst gehosteten Adressen eine Risikobewertung. Als mögliche Risikominderungsmaßnahmen nennt das Gesetz die Feststellung der beteiligten Personen sowie Maßnahmen zur Ermittlung der Herkunft und des Ziels der Kryptowerte.

Eine Blockchain-Adresse belegt nicht automatisch, wem sie gehört. Je nach Plattform und Prüfverfahren können zusätzliche Verifizierungsschritte erforderlich sein. Anbieter können außerdem weitere Informationen über Herkunft und Bestimmung der Kryptowerte verlangen. Eigene Wallets sollten deshalb eindeutig gekennzeichnet und nicht kommentarlos zwischen fremden Börsenadressen aufgeführt werden.

Anwalt.de rät davon ab, jede Transaction ID in den Haupttext aufzunehmen. Bei einer achtjährigen Historie gehörten technische Massendaten besser in Anlagen. Im Hauptdokument könne auf wesentliche Transfers verwiesen werden.

Transfers zwischen eigenen Wallets müssen klar von Verkäufen und Swaps unterschieden werden. Ein Transfer von Wallet A auf Wallet B ist wirtschaftlich etwas anderes als ein Verkauf. Ohne diese Unterscheidung können scheinbare Lücken entstehen, wenn Coins aus einer Adresse verschwinden und später in einer anderen auftauchen.

Bei einer nicht mehr existierenden Börse sollten noch vorhandene Unterlagen gesammelt werden. Genannt werden alte E-Mails, Einzahlungsbestätigungen, Wallet-Adressen, Transaction IDs, Screenshots, Steuerunterlagen und historische Kontoauszüge.

Zusammenfassung: Wallet-Eigentum, Eigenübertragungen und fehlende Altunterlagen müssen im Herkunftsnachweis ausdrücklich erklärt werden. Technische Massendaten können in Anlagen ausgelagert werden, während der Haupttext den wirtschaftlichen Prüfpfad verständlich darstellen soll.

Unvollständige Historien und widersprüchliche Zahlen als zentrale Risiken

Anwalt.de warnt vor widersprüchlichen Angaben im Nachweis. Wenn im Anschreiben 2,5 BTC genannt werden, der beigefügte Report aber 3,1 BTC ausweist, müsse die Differenz erklärt werden. Gleiches gelte für unterschiedliche Anschaffungskosten, fehlende Wallets oder zeitlich nicht passende Banküberweisungen.

Vor der Einreichung sollten Endbestand, Anfangsbestand und wesentliche Transfers miteinander abgestimmt werden. Gerade bei langjährigen Anlegern ist es laut Anwalt.de möglich, dass nicht sämtliche Transaktionen rekonstruiert werden können.

Als Beispiel wird ein Reddit-Nutzer genannt, der im Juni 2026 ungefähr 80 Prozent seiner BTC-Historie sauber nachvollziehen konnte, während bei etwa 20 Prozent alte Zuordnungen und Unterlagen fehlten. Diese Lücken sollten nicht verborgen werden. Zunächst müsse geprüft werden, ob die fehlenden 20 Prozent für den heute nachzuweisenden Bestand relevant sind.

Ein universelles Muster sei ebenfalls problematisch. Die Geschichte eines Bitcoin-Anlegers von 2013 unterscheide sich vollständig von der eines Kunden, der 2025 Stablecoins gekauft habe. Auch Mining, Staking und eine Krypto-Schenkung erforderten jeweils eine andere Darstellung.

Zusammenfassung: Widersprüche zwischen Anschreiben, Reports und Transaktionsdaten müssen erklärt werden. Bei unvollständigen Historien kommt es darauf an, die Lücken offenzulegen und ihre Bedeutung für den aktuellen Bestand zu prüfen.

Bitcoin-Markt und Nachweispflichten im Pressespiegel

Die Meldungen zeigen zwei unterschiedliche Seiten des Kryptomarktes. Während n-tv.de, Der Aktionär und Bitcoin2Go die starke Bitcoin-Woche, die Korrektur und die Bedeutung institutioneller Zuflüsse betrachten, dokumentieren Anwalt.de und OP Online die praktischen Risiken rund um Herkunftsnachweise und Betrug.

Bitcoin2Go nennt einen Kurs von rund 76.000 US-Dollar, n-tv.de berichtet von 77.203 US-Dollar. Die Quellen bilden damit unterschiedliche Marktbeobachtungen ab. Übereinstimmend wird jedoch beschrieben, dass Bitcoin nach dem starken Anstieg unter Druck geraten ist und die weitere Entwicklung von Marktbreite, ETF-Strömen sowie der Reaktion des regulären US-Handels abhängt.

Die rechtlichen und praktischen Beiträge betonen zugleich, dass Kryptowährungen bei Verkäufen, Übertragungen und Auszahlungen nachvollziehbar dokumentiert werden müssen. Ein vollständiger Prüfpfad soll das ursprüngliche Kapital, die Börseneinzahlungen, Käufe, Wallet-Transfers, Swaps, Staking-Vorgänge und den aktuellen Auszahlungsvorgang miteinander verbinden.

Infobox:

Einschätzung der Redaktion

Die Entwicklung markiert keinen belastbaren Trendwechsel, sondern vor allem einen notwendigen Stresstest nach dem schnellen Anstieg. Entscheidend ist nun, ob die Nachfrage über ETFs und den regulären Handel anhält. Die deutlich stärkeren Verluste bei Altcoins und die Liquidationen zeigen zugleich, dass spekulative Übertreibungen weiterhin eine erhebliche Rolle spielen.

Infobox: Die Rallye bleibt grundsätzlich intakt, ihre Nachhaltigkeit ist jedoch noch nicht bestätigt. Anleger sollten insbesondere ETF-Ströme, Marktbreite und den Einsatz von Fremdkapital beobachten.

Quellen: